Flexible Honorargestaltung ab Januar 2026:
60-minütige Sitzung 110,- Euro regulärer Satz
95,- Euro für Menschen, für die dies der höchstmögliche Beitrag ist
125,- Euro für Menschen mit guten finanziellen Ressourcen, die damit einen
vergünstigten Therapieplatz für andere ermöglichen möchten. Das
Honorar ist frei wählbar, €125,- ist nur ein Vorschlag. (Sozialpreis)
90-minütige Sitzung 160/135/180 Euro
Bitte entscheiden Sie selbst, in welche Gruppierung Sie sich einordnen möchten. Wir besprechen dies dann in der ersten Sitzung.
Es gibt einen Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen, der in Absprache festgelegt wird und auch durch den Sozialpreis mitgetragen wird. Diese Plätze sind begrenzt und für ca. 10 Sitzungen möglich.
Je nach Anliegen und Bedarf kann die Behandlung einzelne zeitlich begrenzte Sitzungen oder einen
länger dauernden Prozess umfassen. Nach den ersten beiden Stunden besprechen wir gemeinsam
eine Behandlungsplanung.
Einige private Krankenkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Ich stelle ihnen eine Rechnung, die sie direkt mit mir begleichen.
Sie können diese Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen. Gerne berate ich sie darüber.
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